Rechtswirksamer FNP
Planzeichnung
Im zeichnerischen Teil des Flächennutzungsplanes werden geplante und bestehende
- Bauflächen wie Wohnbauflächen, gemischte oder gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen (Verbrauchermarkt, Gartenhausgebiet,..)
- Flächen für Einrichtungen des Gemeinbedarfs (Schulen, Krankenhäuser,...)
- Flächen für Ver- und Entsorgnung (Kläranlage, Kraftwerke,...)
- Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die Hauptverkehrszüge
- Grünflächen (Parkanlagen, Sportanlagen,...)
- Flächen für die Landwirtschaft, Wald und Wasser
Vermerkt werden ebenfalls naturschutzrechtliche Regelungen (Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete,...), Sanierungsgebiete aber auch Fachplanungen (übergeordnete Straßenplanungen wie Bundes- oder Landesstraßen,...).
Begründung
Im Textteil des Flächennutzungsplans, dem sogenannten Erläuterungsbericht, werden die Entscheidungen die zu den Planungen geführt haben und die Absichten der städtebaulichen Planung dargelegt.