147. FNP-Änderung
Aufstellung und frühzeitige Beteiligung vom 02.01.2023 bis 03.02.2023
Weitere Informationen erhalten Sie in der Drucksache (TOP 6).
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen hat am 24.11.2022 die Aufstellung und frühzeitige Beteiligung zur 147. Flächennutzungsplanänderung beschlossen:
Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft und allgemeiner Grünfläche in Sonderbaufläche "Solarpark", Bereich Traufwiesen, Gemarkung Lustnau
Planzeichnung vom 26.09.2022 und Begründung vom 30.09.2022
Die Entwürfe mit Begründung werden in der Zeit vom
02.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023
bei der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes öffentlich ausgelegt. Nach § 3 Abs. 1 und 2 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSIG) wird die Planauslage durch Veröffentlichung im Internet ersetzt. Sofern ein uneingeschränkter Zugang ins Rathaus möglich ist, können die Unterlagen zusätzlich bei der Stadt Reutlingen, Marktplatz 22 (Rathaus), in der Eingangshalle (linker Bereich, beim Eingang zu Zimmer 10), während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht eingesehen werden. Bitte beachten Sie die maßgeblichen Hygiene- und Abstandsregeln
Außerdem werden die Unterlagen beim Stadtplanungsamt Tübingen, Brunnenstraße 3, im Atrium des Technischen Rathauses öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen hierzu können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Nachbarschaftsverband Reutlingen-Tübingen, Postfach 25 43 (Rathaus Reutlingen), 72764 Reutlingen sowie per Email unter beteiligung.stadtentwicklung@reutlingen.de vorgebracht werden.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfs-gesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Reutlingen, 21.12.2022 Nachbarschaftsverband Reutlingen-Tübingen
Gutachten zum Herunterladen:
- Gutachterliche Untersuchung einzelner Standorte für die Darstellung als Bauflächen in der FNP-Fortschreibung
- Gutachterliche Untersuchung einzelner Standorte für die Darstellung als Bauflächen in der FNP-Fortschreibung - Artenschutzrechtliche Prüfung
- Gutachterliche Untersuchung einzelner Standorte für die Darstellung als Bauflächen in der FNP-Fortschreibung - Bewertungsrahmen
- Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan "Traufwiesen" in Tübingen