Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht aus 27 Vertretern der Verbandsmitglieder.
Eine Stadt/Gemeinde wird in der Verbandsversammlung durch den Bürgermeister, ein Landkreis durch den Landrat vertreten, im Falle der Verhinderung tritt an ihre Stelle ihr allgemeiner Stellvertreter oder ein beauftragter Bediensteter. Die weiteren Vertreter werden nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte und Kreisverordneten bei einer Gemeinde vom Gemeinderat, beim Landkreis vom Kreistag wiederruflich jeweils aus seiner Mitte gewählt.
Die Aufgaben der Verbandsversammlung sind in der Verbandssatzung festgelegt.
Sie setzt sich wie folgt zusammen:
Verbandsmitglieder | Vertreterzahl | Stimmenzahl in % |
Reutlingen | 6 | 35 |
Tübingen | 5 | 25 |
Dettenhausen | 2 | 3 |
Eningen unter Achalm | 2 | 8 |
Kirchentellinsfurt | 2 | 4 |
Kusterdingen | 2 | 6 |
Pfullingen | 2 | 15 |
Wannweil | 2 | 4 |
Landkreis Reutlingen | 2 | - |
Landkreis Tübingen | 2 | - |
Eine Stadt/Gemeinde wird in der Verbandsversammlung durch den Bürgermeister, ein Landkreis durch den Landrat vertreten, im Falle der Verhinderung tritt an ihre Stelle ihr allgemeiner Stellvertreter oder ein beauftragter Bediensteter. Die weiteren Vertreter werden nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte und Kreisverordneten bei einer Gemeinde vom Gemeinderat, beim Landkreis vom Kreistag wiederruflich jeweils aus seiner Mitte gewählt.
Die Aufgaben der Verbandsversammlung sind in der Verbandssatzung festgelegt.