Organisation des Nachbarschaftsverbandes
Die Verbandsversammlung, der Verwaltungsrat und der Verbandsvorsitzdende sind die Organe des Nachbarschaftsverbandes.
Eine Stadt/Gemeinde wird in der Verbandsversammlung durch den Bürgermeister, ein Landkreis durch den Landrat vertreten, im Falle der Verhinderung tritt an ihre Stelle ihr allgemeiner Stellvertreter oder ein beauftragter Bediensteter. Die weiteren Vertreter werden nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte und Kreisverordneten bei einer Gemeinde vom Gemeinderat, beim Landkreis vom Kreistag wiederruflich jeweils aus seiner Mitte gewählt.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus den jeweiligen gesetzlichen Vertretern der Verbandsmitglieder, sozusagen den Bürgermeister/-innen. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates hat so viele Stimmen, wie dem von ihm vertretenden Verbandsmitglied Stimmen in der Verbandsversammlung zukommen. Die Landräte haben nur beratende Stimmen.
Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte den Verbandsvorsitzenden, einen ersten und einen zweiten Stellvertreter auf die Dauer von zwei Jahren. Verbandsvorsitzender soll im Wechsel ein Vertreter einer der beiden Kernstädte und ein Vertreter einer Umlandgemeinde sein.
Die Aufgaben der Verbandsversammlung, des Verwaltungsrates und des Verbandsvorsitzenden sind in der Verbandssatzung festgelegt.
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht aus 27 Vertretern der Verbandsmitglieder.Verbandsmitglieder | Vertreterzahl | Stimmenzahl in % |
Reutlingen | 6 | 35 |
Tübingen | 5 | 25 |
Dettenhausen | 2 | 3 |
Eningen unter Achalm |
2 | 8 |
Kirchentellinsfurt | 2 | 4 |
Kusterdingen | 2 | 6 |
Pfullingen | 2 | 15 |
Wannweil | 2 | 4 |
Landkreis Reutlingen |
2 | - |
Landkreis Tübingen |
2 | - |
Eine Stadt/Gemeinde wird in der Verbandsversammlung durch den Bürgermeister, ein Landkreis durch den Landrat vertreten, im Falle der Verhinderung tritt an ihre Stelle ihr allgemeiner Stellvertreter oder ein beauftragter Bediensteter. Die weiteren Vertreter werden nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte und Kreisverordneten bei einer Gemeinde vom Gemeinderat, beim Landkreis vom Kreistag wiederruflich jeweils aus seiner Mitte gewählt.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus den jeweiligen gesetzlichen Vertretern der Verbandsmitglieder, sozusagen den Bürgermeister/-innen. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates hat so viele Stimmen, wie dem von ihm vertretenden Verbandsmitglied Stimmen in der Verbandsversammlung zukommen. Die Landräte haben nur beratende Stimmen.Verbandsvorsitz
Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte den Verbandsvorsitzenden, einen ersten und einen zweiten Stellvertreter auf die Dauer von zwei Jahren. Verbandsvorsitzender soll im Wechsel ein Vertreter einer der beiden Kernstädte und ein Vertreter einer Umlandgemeinde sein.
Die Aufgaben der Verbandsversammlung, des Verwaltungsrates und des Verbandsvorsitzenden sind in der Verbandssatzung festgelegt.