FNP-Änderungen
Sofern Bebauungspläne bei der Aufstellung nich aus den Darstellungen des Flächennutzuungsplanes entwickelt sind, ist nach den Vorgaben des Baugesetzbuches eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren notwendig (außer nach § 13a des Baugesetzbuches). Hierbei handelt es sicht um ein mehrstufiges Verfahren mit Beteiliugung der Öffentlichkeit.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichekeit die entsprechenden Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen zur Einzeländerung abzugeben. Jeder hat die Möglichkeit sich zu den Lösungen und deren voraussichtlichen Auswirkungen zu äußern. Die eingereichten Stellungnahmen werden geprüft und abgewogen.
Ort und Zeitraum zu öffentlichen Auslegungen werden in der Tagespresse (Reutlinger Generalanzeiger, Reutlinger Nachrichten) und im Internet mindestens eine Woche vorher veröffentlicht. In der Regel liegt die Einzeländerung für einen Monat bei der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes, Rathaus Reutlingen, Markplatz 22 , 4.Stock im Flur vor den Zimmern 411-416 zur Einsicht aus.
Öffentliche Vorlagen zum Nachbarschaftsverband finden Sie hier (NBV in die Suchleiste eingeben).
Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichekeit die entsprechenden Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen zur Einzeländerung abzugeben. Jeder hat die Möglichkeit sich zu den Lösungen und deren voraussichtlichen Auswirkungen zu äußern. Die eingereichten Stellungnahmen werden geprüft und abgewogen.
Ort und Zeitraum
Ort und Zeitraum zu öffentlichen Auslegungen werden in der Tagespresse (Reutlinger Generalanzeiger, Reutlinger Nachrichten) und im Internet mindestens eine Woche vorher veröffentlicht. In der Regel liegt die Einzeländerung für einen Monat bei der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes, Rathaus Reutlingen, Markplatz 22 , 4.Stock im Flur vor den Zimmern 411-416 zur Einsicht aus.
Öffentliche Vorlagen zum Nachbarschaftsverband finden Sie hier (NBV in die Suchleiste eingeben).